Zivilgerichte sollen für Telekommunikationsmarkt zuständig sein
Berlin: (hib/VOM) SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP sind sich einig, dass fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes der darin festgelegte Verwaltungsrechtsweg auf den zivilrechtlichen Kartellrechtsweg umgestellt wird. Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen ( 15/3218) soll heute im Bundestag beschlossen werden. Die Abgeordneten treten dafür ein, dass dabei die Besonderheiten des Telekommunikationsrechts, etwa die eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, berücksichtigt werden sollen. Der Bundestag wird aufgefordert, rechtzeitig eine Gesetzesnovelle einzubringen, die noch vor Ende der Legislaturperiode im Jahr 2006 beschlossen werden kann. Es werde angestrebt, das Wettbewerbsrecht für den Telekommunikationsmarkt an das allgemeine Wettbewerbsrecht anzugleichen.