Im Bundeshaus notiert: Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Abkommen vom 7. April 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung ratifiziert werden soll ( 15/3177). Der Gesetzentwurf wird heute im Plenum beraten.