Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nach bestimmten Kriterien ausschreiben
Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen setzen sich in einem Antrag ( 15/3213) dafür ein, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen qualitätsorientiert und an den regionalen Bedürfnissen ausgerichtet auszuschreiben. Unter anderem solle die Regierung sicherstellen, dass privat-gemeinnützige und öffentlich-gemeinnützige Träger an Vergabeverfahren weiterhin teilnehmen können. Rechtliche Unsicherheiten für diese Träger im Zusammenhang mit der Vergabe seien aufzuklären. Im Zuge der Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit solle die Regierung darauf hinwirken, diese Unsicherheiten zu beseitigen und eine Teilnahme dieser Träger auch an Ausschreibungsverfahren nach der Verdingungsordnung für Leistungen weiterhin ermöglichen.
Im Zuge der für dieses Jahr geplanten Reform des Vergaberechts seien Präzisierungen vorzunehmen, wenn die Teilnahme dieser Träger an den Vergabeverfahren durch die geltende Rechtslage nicht sichergestellt sei. Ferner müsse gewährleistet werden, dass alle Maßnahmen zur Berufsvorbereitung, die derzeit öffentlich ausgeschrieben sind, im Herbst rechtzeitig beginnen können. Die Bundesagentur für Arbeit müsse durch ihre Verwaltungspraxis dafür sorgen, dass bei der Vergabe eine funktionale Leistungsbeschreibung vorgenommen wird. Die Bundesagentur müsse zudem ihren Verpflichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nachkommen. Qualität und Kontinuität der Leistungen zur Berufsbildung und beruflichen Eingliederung der Betroffenen müssten gesichert werden. Leistungen für die Inanspruchnahme der beruflichen Rehabilitation sollten weiterhin ohne Ausschreibung ausgeführt werden. Auch seien Konzepte zur beruflichen Eingliederung von Behinderten fortzuentwickeln.
Vergabeverfahren dürften regionale Träger und Träger mit spezifischem Profil für bestimmte Zielgruppen nicht ungerechtfertigt benachteiligen, heißt es in dem Antrag weiter. Die Bundesagentur solle darüber hinaus Konzepte prüfen, die für die Träger eine mittelfristige Planungsperspektive gewährleisten. Die Festlegung von Qualitätskriterien müsse anerkannten Standards entsprechen und für die Teilnehmer am Vergabeverfahren transparent sein. Die örtlichen Agenturen für Arbeit sollten Spielräume bei der Anpassung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen an lokale und regionale Bedürfnisse nutzen.
Zur Begründung heißt es unter anderem, Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt seien besonders von der engen Anbindung an regionale und lokale Wirtschafts- und Arbeitsmarktstrukturen abhängig. Oftmals könnten Teilnehmer gerade deshalb integriert werden, weil die Träger dieser Maßnahmen enge Kontakte zu örtlichen Firmen und anderen potenziellen Arbeitgebern aufgebaut haben. Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege hätten in der Vergangenheit regelmäßig lokale Beschäftigungsnetzwerke organisiert. Sie seien wichtige Säulen der regionalen Arbeitsmarktpolitik und weiterhin für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration notwendig.