"Behinderte Menschen gegen sexuelle Übergriffe ausreichend geschützt"
Berlin: (hib/RAB) Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz behinderter Menschen gegen sexuelle Übergriffe reichen nach Überzeugung der Bundesregierung aus. Dies gilt insbesondere nach den jüngsten Änderungen der Vorschriften über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, schreibt die Exekutive in ihrer Antwort ( 15/3154) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/3009). So sei eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr für besonders schwere Fälle des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen eingeführt worden. Damit werde der Beischlaf mit einem behinderten Menschen nunmehr auf dieselbe Weise bestraft wie die Vergewaltigung.
Die Regierung erläutert in ihrer Antwort, dieses Thema sei erst seit wenigen Jahren im Zusammenhang mit der sexuellen Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zunehmend enttabuisiert worden. Somit werde der sexuelle Missbrauch von behinderten Frauen und Männern zunehmend bekannt. Problematisch sei, dass die Betroffenen oft nicht gelernt hätten, sich gegenüber ihren Betreuungspersonen zu behaupten und Grenzen zu setzen. Die Regierung räumt nach eigenen Worten dem Schutz der Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten einen hohen Stellenwert ein. Sie habe bereits 1999 mit einem Aktionsplan deutlich gemacht, dass Gewalt gegen Mädchen und Frauen auch im familiären Bereich keine Privatangelegenheit ist. Im Rahmen der Gewaltprävention komme es darauf an, die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu achten und zu fördern. Zum Handlungsbedarf gehöre es, das Selbstwertgefühl zu stärken, Hilfe zur Enttabuisierung anzubieten und den Bedarf an ambulanten Präventions- und Interventionsangeboten sowie Weiterbildungsmöglichkeiten des Personals zu decken. Laut Antwort belegen Dunkelfeldstudien seit gut zehn Jahren, dass vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten oder mit geistiger Behinderung von sexueller Gewalt betroffen sind. Allerdings liegen keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Menschen mit derartigen Behinderungen von sexueller Gewalt betroffen sind. Die polizeiliche Kriminalstatistik weise aber für das Jahr 2002 858 Fälle des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger sowie für das vergangene Jahr 959 Fälle auf. Ebenfalls keine Erkenntnisse lägen darüber vor, ob und wie die sexuelle Selbstbestimmung in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen umgesetzt wird.