Im Bundeshaus notiert: Wiederereinführung der gerichtlichen Zulässigkeitsprüfung
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung möchte die gerichtliche Zulässigkeitsprüfung bei der Anwendung des Zusatzprotokolls wieder einführen. Da dieses Protokoll, das im Dezember 1997 zu dem Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen konzipiert worden sei, im Falle einer bestandkräftigen Ausweisungsverfügung auch eine Überstellung gegen den Willen der verurteilten Person zulasse, sei eine Wiederereinführung der gerichtlichen Zulässigkeitsprüfung unerlässlich, argumentiert die Regierung in einem Gesetzentwurf ( 15/3179).