Im Bundeshaus notiert: Änderung der Ausfuhrliste
Berlin: (hib/VOM) Mit ihrer 103. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) hat die Bundesregierung Korrekturen und Klarstellungen vorgenommen ( 15/3282). Unter anderem wird eine nationale Listenposition gestrichen, um die Ausfuhrliste an die gemeinsame Liste der EU für Güter mit sowohl zivilem als auch militärischem Verwendungszweck ("Dual-use-Güter") anzupassen.