Antrag zu biologischer Vielfalt und Tourismusentwicklung angenommen
Berlin: (hib/RAB) Internationale Richtlinien für biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung der Vereinten Nationen und der Europäischen Union sollen zügig in nationales Recht umgesetzt werden. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen ( 15/3219) haben die Mitglieder des Umweltausschusses am Mittwochmittag bei Enthaltung der FDP verabschiedet. Darin heißt es, das Wachstum des Tourismus habe zahlreiche Folgen, die das Klima und die Umwelt belasteten. Insbesondere die Klimaschäden des zunehmenden Flugverkehrs seien ein globales Problem mit zum Teil gravierenden regionalen Konsequenzen. Aber auch der Verbrauch von Flächen, Energie und Wasser sowie die Abfallentsorgung seien für die Urlaubsregionen oftmals problematisch.
Nach Auffassung der SPD geht es vor allem darum, eine auf der Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Kuala Lumpur vereinbarte Richtlinie zum Artenschutz zu übernehmen. Die Artenvielfalt sei durch den weltweiten Tourismus gefährdet. Die CDU/CSU unterstützte das Anliegen, die Auswirkungen des expandierenden Tourismus auf den Naturschutz zu berücksichtigen. Im Interesse der Nachhaltigkeit solle der heimische Tourismus stärker gefördert werden. Große Belastungen für die Bevölkerung und die Natur entstehen nach Meinung der Bündnisgrünen durch die Entwicklung des Tourismus. Die Regierung trage die große Verantwortung, eine Entwicklung des Tourismus unter Berücksichtigung der Kriterien der Nachhaltigkeit zu unterstützen. Die Abgeordneten betonten die bedeutende Rolle, die die Bundesregierung bei der Erarbeitung der Richtlinien für biologische Vielfalt auf der Vertragsstaatenkonferenz gespielt habe. Auch die FDP verwies auf die Probleme, die mit einem "ausuferndem Tourismus" einhergehen. Die Koalition spreche mit ihrem Antrag einige wichtige Punkte an. Allerdings komme es darauf an, konkrete nachhaltige Tourismusprojekte finanziell zu unterstützen. Die Parlamentarier riefen die Regierung dazu auf, ein Umweltgesetzbuch zu entwickeln.