Regierung will Gefahren des Tabakkonsums eindämmen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Gefahren für die Gesundheit, die vom Konsum von Tabakwaren ausgehen, eindämmen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Tabakgebrauchs ( 15/3353) vorgelegt. Das Tabakrahmenübereinkommen sei das erste Übereinkommen der Vereinten Nationen, das sich in umfassender Weise den Gesundheitsschutz zum Ziel gesetzt habe. Unter anderem hebe es die Bedeutung von Steuer- und Preispolitik für den Tabakkonsum vor allem Jugendlicher hervor und enthalte allgemeine Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen an verschiedenen Orten, so die Regierung. Die Vertragsparteien würden verpflichtet, Richtlinien für die Prüfung und Messung der Inhaltsstoffe und Schadstoffbelastungen von Tabakerzeugnissen zu entwerfen und den Herstellern und Importeuren Angaben dazu vorzuschreiben. Geregelt werde ferner die Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen. Demnach müssten mindestens 30 Prozent der Hauptsichtflächen der Verpackung der Tabakprodukte durch gut sichtbare Gesundheitswarnungen in Form von Schrift, Bildern oder einer Kombination von beidem in Anspruch genommen werden. Verboten würden irreführende Bezeichnungen, die den "falschen Eindruck" vermitteln, ein bestimmtes Produkt sei weniger schädlich als andere. Zu solchen irreführenden Formulierungen könnten auch Bezeichnungen gehören wie "leicht", "mild" oder "mit niedrigem Teergehalt". Darüber hinaus wird festgestellt, dass ein umfassendes Werbeverbot den Konsum eindämmen könne. Die Vertragsparteien verpflichten sich, heißt es weiter, sich innerhalb von fünf Jahren auf ein umfassendes Werbeverbot zuzubewegen. Darüber hinaus sei ein Verbot des Verkaufs von Tabakerzeugnissen an Minderjährige enthalten. Ebenso sei anzustreben, dass ein Verkaufsverbot von Kleinpackungen eingeführt wird.
In einer Anlage zum Abkommen hat die deutsche Delegation erklärt, dass die Bundesrepublik die EU-Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen will. Es dürfe daher nicht davon ausgegangen werden, heißt es, dass Deutschland mit seiner Zustimmung zur Unterzeichnung des Übereinkommens der Weltgesundheitsorganisation auch die Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie anerkennt.