Im Bundeshaus notiert: Eheschließungen von binationalen Paaren
Berlin: (hib/WOL) Erleichterungen für Eheschließungen von binationalen Paaren durch Abbau von Bürokratie stehen im Fokus einer Kleine Anfrage der FDP ( 15/3377). Danach unterscheiden sich die binationalen Eheschließungen von Ehen durch deutsche Paare vor allem durch die notwendige Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses. Dies sei zwar im Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechtes vom Mai 1998 leicht modifiziert worden, werde aber von binationalen Paaren häufig als unbefriedigend empfunden. Betroffene würden mit einem zeitintensiven, häufig kostspieligen, intransparenten und bürokratischen Verfahren konfrontiert, heißt es in der Einführung. Die Fragen der Liberalen gelten nun den Möglichkeiten, das Eheschließungsrecht für binationale Paare den Verhältnissen der Migration und Integration anzupassen, ihre Eheschließung von unnötigem Verwaltungsaufwand zu befreien, für mehr Transparenz beim Verfahren zu sorgen und vor allem das Eheschließungsrecht für binationale Paare im europäischen Kontext neu zu fassen.