EU-Netzwerk zum Verbraucherschutz kommentieren
Berlin: (hib/BOB) Die CDU/CSU-Fraktion weist in einer Kleinen Anfrage ( 15/3368) darauf hin, dass die EU die Einrichtung eines Netzes von Verbraucherschutzbehörden beschlossen hat. Alle nationalen Behörden seien verpflichtet, bis 2006 eine staatliche Behörde aufzubauen, die an dem Netzwerk teilnimmt. Ziel sei es, grenzüberschreitende Verstoße gegen Verbraucherrechte aufzudecken und gegen unseriöse Marktteilnehmer vorzugehen. Die Union fragt die Bundesregierung unter anderem nach Erkenntnissen über Art und Umfang grenzüberschreitender Verstöße gegen Verbraucherrechte. Welche Haltung die Regierung vertritt im Hinblick auf die Ahndung grenzüberschreitender Verstöße gegen Verbraucherrechte, Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht vertritt, will die CDU/CSU ferner wissen. Sie fragt auch danach, wo die Regierung die größten Probleme und Risiken sieht, welche Haltung sie zur Einrichtung eines EU-weiten Netzes von Verbraucherbehörden einnimmt und welche Position sie auf EU-Ebene, vor allem in den Ratsverhandlungen, dazu vertreten hat.