Nach Informationsfreiheitsgesetz und Transparenz der Verwaltung erkundigt
Berlin: (hib/WOL) Die Transparenz der Verwaltung steht im Fokus einer Kleinen Anfrage der FDP ( 15/3521), die sich dabei auf die Koalitionsvereinbarungen zwischen SPD und Bündnisgrünen von 2002 bezieht. Danach sollte ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt werden, um die Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger transparenter werden zu lassen. Bisher habe die Bundesregierung jedoch kein entsprechendes Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, während das Informationsbedürfnis der Bürger am Verwaltungshandeln gestiegen sei, heißt es. Die Liberalen betonen, im Hinblick auf Korruptionsskandale sei die Offenlegung von Informationen der Exekutive gegenüber Bürgern und Presse notwendig, um die Akzeptanz staatlichen Handelns zu sichern. Zugleich hätten Bürger und Unternehmen die Erwartung, ihre Daten und vertraulichen Informationen in guten Händen zu wissen und sicher sein zu können, dass diese nicht weitergegeben oder offengelegt werden.
Von Interesse ist nun, ob die Regierung an ihrem Vorhaben festhalten will, ein Informationsfreiheitsgesetz einzubringen. Gefragt wird, wie der derzeitige Stand der Vorbereitung zum Gesetzentwurf ist, welche Verwaltungsvorgänge davon erfasst sind und welche öffentlichen Stellen durch ein Informationsfreiheitsgesetz zur Herausgabe oder zur Erlaubnis der Einsichtnahme in Dokumente verpflichtet werden sollen. Gefragt wird weiter, welche Rechtsschutzmöglichkeiten ein solches Gesetz enthalten und wie die Umsetzung durch den Einsatz neuer Medien, etwa durch das Internet, erfolgen soll.