EU-Verordnung zum Verbraucherschutz angekündigt
Berlin: (hib/BOB) Mit der Verabschiedung einer EU-Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden ist in der nächsten Zeit zu rechnen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/3434) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/3368) mit. Deutschland begrüße die Zielrichtung eines Verordnungsvorschlages, den grenzüberschreitenden Verbraucherschutz zu verbessern. Die Bundesregierung habe allerdings "erhebliche Bedenken" wegen des behördlichen Lösungsansatzes sowie im Hinblick auf die Erforderlichkeit umfassender europaweiter Regelungen geäußert. Die qualifizierte Mehrheit des Rates habe diese Bedenken nicht geteilt. Die Bundesregierung habe deshalb bei den Verhandlungen in Brüssel ihren Einfluss geltend gemacht, um den Vorschlag inhaltlich zu verbessern und mit dem deutschen System so weit wie möglich vereinbar zu machen. Die Regierung begrüßt insofern Änderungen, wonach private Stellen zur Ahndung von Verstößen gegen den Verbraucherschutz einbezogen werden können, wenn diese voraussichtlich in einer mindestens genauso effizienten Weise tätig werden können wie eine Behörde und wenn die gebotene Vertraulichkeit gewahrt bleibe.