Regierung: Gesetz zur strategischen Umweltprüfung ist EU-konform
Berlin: (hib/RAB) Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Einführung einer strategischen Umweltprüfung setzt eine entsprechende EU-Richtlinie europarechtssicher um. Davon geht die Regierung in ihrer Antwort ( 15/3542) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/3373) aus. Gleichzeitig würden Vorgaben eines UN-Protokolls über die strategische Umweltprüfung umgesetzt. Gegenstand dieser Prüfung sind den Angaben zufolge die "voraussichtlich erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung eines Planes oder Programms auf die Umwelt hat". Gleichzeitig sollen vernünftige Alternativen untersucht werden. Die Richtlinie sehe nicht vor, die Prüfung auf bestimmte Inhalte oder Projekte zu beschränken. Die Regierung weist darauf hin, dass diese Auffassung auch von der Europäischen Kommission vertreten werde. Es werde nicht zwischen negativen und positiven Umweltauswirkungen unterschieden. Mit der strategischen Umweltprüfung könnten Verlagerungseffekte mit negativen Folgen für andere Umweltgüter frühzeitig erkannt werden. Somit wäre es möglich, Schutzplanungen zu optimieren. Mit Blick auf die Kompetenzordnung des Grundgesetzes müssten einige Punkte der Richtlinie durch die Länder umgesetzt werden. Es bestünden Kontakte auf Arbeitsebene zwischen den zuständigen Bundes- und Landesministerien, um die Bestimmungen zu harmonisieren.