Medizinischer Dienst der Krankenversicherung prüft jedes fünfte Pflegeheim
Berlin: (hib/VOM) Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft jährlich die Qualität von rund 20 Prozent aller Pflegeheime, die einen Versorgungsvertrag nach dem elften Sozialgesetzbuch haben. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/3565) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/3370) zum Heimgesetz. Nach ihren Erkenntnissen machten die Landesverbände der Pflegekassen auch von der Möglichkeit Gebrauch, unangemeldete Prüfungen zu veranlassen. Bei angemeldeten Prüfungen sei nicht zu befürchten, dass Heime, die erhebliche Defizite in ihrer Struktur- und Prozessqualität aufweisen, diese Mängel kurzfristig zwischen Anmeldung und Prüfung verschleiern können.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, haben das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium einen "Runden Tisch Pflege" ins Leben gerufen, um alle Akteure, die auf die Qualität der Pflege und Betreuung Einfluss haben, zu sensibilisieren. Sie sollen für den Abbau von Defiziten gewonnen werden sowie praxisorientierte Handlungsempfehlungen entwickeln und Wege zu deren Umsetzung aufzeigen. Mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die Potenziale zur Entbürokratisierung prüfen soll, werde deutlich gemacht, dass man den Vorwurf der "Bürokratisierung der Pflege" ernst nehme. Der Regierung ist nach eigener Aussage nicht bekannt, dass sich zahlreiche Träger von Alten- und Pflegeheimen beklagen, die Heimaufsichtsbehörden griffen erheblich in die betriebliche Gestaltung der Heime ein, doch solle sich der "Runde Tisch Pflege" damit beschäftigen.