Passrechtliche Situation von Transsexuellen soll berücksichtigt werden
Berlin: (hib/WOL) Im Rahmen des anstehenden EU-Abstimmungsverfahrens zur Einführung einer einheitlicher Pässe mit Biometrie sowie der nationalen Novellierung des Passrechts wird die passrechtliche Situation von Transsexuellen berücksichtigt werden. Dies erklärte die Bundesregierung in der Antwort ( 15/3569) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/3401). Zu einem Vorschlag - wonach in den Pässen von Transsexuellen eine dem Vornamen entsprechende Geschlechtsangabe eingetragen werden soll - heißt es, dies sei sowohl in personenstands- sowie auch in passrechtlicher Hinsicht sorgfältig zu prüfen und müsse auch vor dem Hintergrund internationaler Abkommen im Reiseverkehr gesehen werden. Nach den Richtlinien der internationalen Zivilluftfahrtorganisation der Vereinten Nationen (ICAO) ist die Angabe des Geschlechts zwingend vorgesehen. Es bestehe aber die Möglichkeit, statt der Rechtsbezeichnung "M" oder "F" auch das Zeichen "X" eintragen zu lassen, wenn eine Geschlechtsangabe nicht gewünscht wird. Die gegenwärtige passrechtliche Regelung berührt laut Bundesregierung nicht den 1996 vom Bundesverfassungsgericht festgestellten grundrechtlichen Anspruch, wonach eine Person nach Änderung ihres Namens ihrem neuen Rollenverständnis entsprechend angeredet und angeschrieben werden muss, heißt es in der Antwort.