Ärztliche Therapiefreiheit gilt auch für Disease Management Programme
Berlin: (hib/RAB) Im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen, den so genannten Disease Management Programmen (DMP) gilt die ärztliche Therapiefreiheit und die fachliche Verantwortung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 15/3602) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/3504). Die DMP dienten dazu, den Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung chronisch Kranker zu verbessern. Darüber hinaus stehe es den Kassen als Trägern der einzelnen strukturierten Behandlungsprogramme frei, Programminhalte zu vereinbaren, die über die entsprechende Rechtsverordnung hinausgehen. So könnten die Kassen seit der am 1. Januar in Kraft getretenen Gesundheitsreform die Teilnahme ihrer Versicherten an derartigen Behandlungsprogrammen durch Bonuslösungen fördern und dabei sowohl Zuzahlungsermäßigungen als auch Beitragsermäßigungen in Aussicht stellen. Weiter heißt es, die Teilnahme an einem DMP sei freiwillig und könne jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme würden festgelegt, indem die jeweils besten und verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Dies schließe die Erkenntnisse internationaler Publikationen mit ein, schreibt die Exekutive.