Regierung: Das Stammzellgesetz hat sich bewährt
Berlin: (hib/RAB) Das im Juli 2002 beschlossene Stammzellgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Dies schreibt die Regierung in einem Bericht ( 15/3639) über die gesetzlichen Regelungen, mit denen im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen der Embryonenschutz sichergestellt werden sollte. So hätten sich die Regelungen über die Voraussetzungen der Zulässigkeit der Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken, das Genehmigungsverfahren und die unabhängige Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung bewährt. Es sei richtig gewesen, die Kommission mit der Aufgabe zu betrauen, einen wichtigen Teil der Genehmigungsvoraussetzungen im Verfahren zu prüfen und zu bewerten. Nach Auffassung der Regierung handelt es sich bei der Stammzellenforschung um ein rasch wachsendes, weitgefächertes Forschungsgebiet, dessen medizinisches Anwendungspotenzial als sehr zukunftsfähig eingestuft werde. Mit dem Stammzellgesetz sei die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen in der Bundesrepublik ermöglicht worden, ohne den Schutz menschlicher Embryonen einzuschränken. So verbiete das Embryonenschutzgesetz die Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus menschlichen Embryonen. Die bis Ende letzten Jahres gestellten und genehmigten Anträge auf Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen zeigten, dass die durch das Gesetz eröffneten Möglichkeiten wahrgenommen würden. Von Juli 2002 bis Ende 2003 sind sechs Anträge gestellt worden, von denen fünf genehmigt worden seien, heißt es in dem Bericht. Den Angaben zufolge betreffen die genehmigten Anträge Forschungsvorhaben, die hochrangige Ziele verfolgen. Sie seien meist mit dem Ziel zur Entwicklung neuer diagnostischer, präventiver oder therapeutischer Verfahren verbunden. Voraussetzung für die Genehmigung sei gewesen, dass im jeweiligen Forschungsvorhaben wissenschaftliche Fragestellungen im Bereich der Grundlagenforschung geklärt werden sollten, von denen wichtige Erkenntnisse für das Verständnis der menschlichen embryonalen Entwicklung und Zelldifferenzierung zu erwarten seien. Bei der Untersuchung aller genehmigter Anträge kam die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung zu dem Ergebnis, dass die Vorhaben die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.