Vorschrift im Patentgesetz bis zum 1. Juli 2006 verlängern
Berlin: (hib/BOB) Im Patentgesetz soll die Vorschrift, nach der über bis Ende 2004 eingelegte Einsprüche anstelle des Deutschen Patent- und Markenamts das Bundespatentgericht entscheidet, um achtzehn Monate bis zum 1. Juli 2006 verlängert werden. Dies ist Inhalt eines Gesetzentwurfes (15/3658), den die Bundesregierung vorgelegt hat. In dieser Zeit seien die Vorschriften über das Einspruchsverfahren neu zu fassen. Erste Überlegungen bestünden bereits; sie könnten jedoch nicht zum 1. Januar in Kraft treten. Eine Verlängerung um achtzehn Monate schaffe einerseits die notwendige Zeit zum Abschluss der Arbeiten am Reformgesetz, stellten andererseits aber auch sicher, dass die endgültigen Vorschriften noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten könnten.