Streitkräfte sollen Reizstoffe zur Bekämpfung von Unruhen einsetzen dürfen
Berlin: (hib/BOB) Der Auswärtige Ausschuss hat am Dienstagmorgen einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/3447) angenommen, der zum Ziel hat, der Bundeswehr in ihren Auslandseinsätzen neben der vorhandenen Bewaffnung auch Mittel zur Verfügung zu stellen, die bei Unruhen eingesetzt werden können. Diese müssten geeignet sein, eine Eskalation der Lage zu vermeiden. Die Streitkräfte seien in die Lage zu versetzen, im Rahmen von Einsätzen unterhalb der Schwelle des Schusswaffengebrauchs auch Mittel - wie etwa Reizstoffe und Pfefferspray - zu verwenden. Der Auswärtige Ausschuss beschloss dazu, das deutsche Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen zu ändern.
Mit den Stimmen der Koalition und der FDP gegen die Voten der CDU/CSU wurde ferner eine Erklärung der Bundesregierung zur Kenntnis genommen, die Bundeswehr nur mit solchen reizstoffhaltigen Mitteln auszustatten, die bisher schon bei den Polizeien des Bundes und der Länder eingeführt sind. Diese Stoffe würden von der Regierung gemäß den Bestimmungen des Chemiewaffenübereinkommens gegenüber der Organisation für das Verbot chemischer Waffen in Den Haag (Niederlande) deklariert. Sollte die Regierung Änderungen bei der Art der von der Bundeswehr verwendeten Mittel planen, so würde das Parlament darüber rechtzeitig informiert, so der Mehrheit des Ausschusses. Der Bundestag wird voraussichtlich am morgigen Mittwoch über das Gesetz abschließend beraten. Der Bundesrat hatte bereits am 9. Juli beschlossen, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Einwände zu erheben, wie aus einer Unterrichtung ( 15/3592) hervorgeht.