Vermittlungsgutschein soll bis Ende 2006 erprobt werden
Berlin: (hib/VOM) Das Instrument des Vermittlungsgutscheins im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit soll zwei Jahre länger, nämlich bis Ende 2006, erprobt werden. Dazu haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf ( 15/3674) vorgelegt. Da der Bundesrechnungshof im vergangenen Jahr festgestellt habe, dass das Vermittlungsgutscheinverfahren zu Mitnahmeeffekten und Missbrauch führe, seien auch inhaltliche Änderungen erforderlich. So solle sich eine "Fachkundigenstelle" zu Anträgen auf einen Existenzgründungszuschuss äußern müssen, um herauszufinden, ob ein Gründungsvorhaben erfolgversprechend ist. Darüber hinaus wollen die Fraktionen das Verfahren bei der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vereinfachen. Die Zuschüsse zu den Lohnkosten sollen zu echten Pauschalen umgestaltet werden. Auch bei der verstärkten Förderung sollen Zuschüsse, etwa für Qualifizierung und Lohnzusatzkosten, künftig pauschal ausgezahlt werden. Gefördert werden können solle künftig auch die Teilnahme von Arbeitnehmern kirchlicher und kirchennaher Einrichtungen an so genannten Transfermaßnahmen.
Ferner ist in dem Entwurf vorgesehen, den Vermögensfreibetrag für Kinder beim Arbeitslosengeld II zu erhöhen. Hilfebedürftigen minderjährigen Kindern, die Anspruch auf Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II haben, soll ab ihrer Geburt ein Grundfreibetrag von 4.100 Euro zur Verfügung stehen. Dies bedeute, dass jedes Vermögen, sei es aus Sparvermögen oder Ausbildungsversicherungen, in dieser Höhe bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II oder des Sozialgeldes für das Kind geschützt bleibt.