Fraktionen bei der Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen einig
Berlin: (hib/WOL) Einstimmig und ohne weitere Aussprache haben alle vier Fraktionen des Innenausschusses am Mittwochvormittag einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Europäischen Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und vor allem bei Fußballspielen ( 15/3354) zugestimmt und ihn damit zur Annahme durch den Bundestag empfohlen. Danach sollen Gewalttätigkeiten bei Sport- und Fußballveranstaltungen durch einheitliche Vorsorge und Sicherung EU-weit verhindert und wirksam bekämpft werden. Mit der nun möglichen Ratifizierung wird ein gemeinsames Handeln der Vertragsparteien erleichtert und die Zusammenarbeit staatlicher Organe und betroffener Sportorganisationen zur Eindämmung möglicher Gewalttaten weiterentwickelt.
Im Gesetz ist ebenfalls vorgesehen, auch die außerhalb des Sports liegenden Ursachen des Gewaltphänomens zu erforschen und zu beseitigen. Eine koordinierende Planung und Umsetzung soll Gewaltaktionen verhindern, entsprechend soll die Planung und der Bau von Sportstadien die Sicherheit der Zuschauer gewährleisten, wirksame Kontrollen ermöglichen, Barrieren zulassen und den Einsatz von Polizeikräften problemloser gestalten. Mit der Annahme im Innenausschuss und der schließlichen Zustimmung im Parlament sind damit die Voraussetzungen zur Ratifizierung des Übereinkommens geschaffen, das die Bundesrepublik im März dieses Jahres in Straßburg vorbehaltlich der Ratifikation unterzeichnet hatte.