Erstattungsverfahren bei der Pflege von Kriegsgräbern vereinfachen
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung möchte das Erstattungsverfahren zwischen Bund und Ländern bei der Pflege und Instandhaltung von Kriegsgräbern vereinfachen. Hierzu hat sie einen Gesetzentwurf ( 15/3753) vorgelegt. Begründet wird die Initiative damit, dass das bisher praktizierte Erstattungsverfahren verwaltungsaufwändig sei und, wie vom Bundesrechnungshof festgestellt, fehleranfällig. Abgerechnet werde bisher die Anzahl der Einzelgräber; dabei erhielten die Länder für jedes Einzelgrab 20,71 Euro. Für Sammelgrabflächen erstatte der Bund 6,47 Euro pro Quadratmeter. Die Aufwendungen für die Instandhaltung und Pflege der Gräber der Opfer Krieg und Gewaltherrschaft beliefen sich jährlich auf etwa 21 Millionen Euro.
Da sich die Anzahl der Kriegsgräber, abgesehen von denen in den neuen Bundesländern, nicht mehr wesentlich ändere, erhielten die Länder durch das Gesetz eine jährliche Pauschale für die Instandsetzung und Pflege zur eigenen Bewirtschaftung. Nach den Worten der Regierung orientiert sich die Höhe der Pauschale an den bisherigen jährlichen Zahlungen an die einzelnen Länder. Dadurch spiele die Anzahl der Einzel- und Sammelgräber für die Zahlungen künftig keine Rolle mehr. Auch erhielten die Länder so mehr Gestaltungsspielraum, etwa wenn es um die Bildung von Rücklagen für größere Instandsetzungsarbeiten gehe. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates stimmt die Regierung zwei Änderungsvorschlägen der Länderkammer zu, einen lehnt sie ab.