FDP nimmt Situation von Prostituierten unter die Lupe
Berlin: (hib/SAS) Die Situation von Prostituierten nach Inkrafttreten des Prostituiertengesetzes vom 1. Januar 2002 ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3775). Ziel des Gesetzes sei es gewesen, die "Doppelmoral" zu bekämpfen und Prostitution vom Etikett der Sittenwidrigkeit zu befreien. Auch sollten durch die Möglichkeit der sozialen Absicherung von Prostituierten und Einklagbarkeit des Entgeltes weitere Diskriminierungen gegenüber diesem Berufsstand abgebaut werden.
Nach Angaben der Liberalen sind zwischenzeitlich Klagen von Prostituierten und deren Verbänden bekannt geworden, nach denen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich mit dem Gesetz verfahren werde und die Prostituierten ihre neuen Rechte oft noch nicht kennen würden. Eine Hürde für die Betroffenen sei etwa die Gefahr bei einer Gewerbeanmeldung vielleicht rückwirkend für die vergangenen zehn Jahre Steuer nachzahlen zu müssen oder wegen Steuerhinterziehung strafverfolgt zu werden. Beklagt werde auch die Erhebung von Tagessteuern für Prostituierte etwa in Düsseldorf und Stuttgart. Die Fraktion möchte deshalb von der Bundesregierung wissen, wie viele Bordellbesitzer seit dem 1. Januar 2002 die bei ihnen beschäftigten Prostituierten zur Sozialversicherung angemeldet haben. Zudem erkundigt sie sich nach der Anzahl derer, die bislang bei deutschen Gerichten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, in Streitfällen mit dem Freier ihr Entgelt gerichtlich einzuklagen.