Über EU-Entwicklung "als Raum von Freiheit, Sicherheit und Recht" informieren
Berlin: (hib/WOL) In einer Großen Anfrage ( 15/3780) fordert die Fraktion der FDP die Bundesregierung auf, über eine Bestimmung des 1999 in Kraft getretenen Vertrags von Amsterdam zu berichten, wonach die "Europäische Union als ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erhalten und weiterzuentwickeln" sei. Die Liberalen beziehen sich darauf, der Rat habe im Oktober 1999 in Tampere/Finnland ein umfangreiches Programm verabschiedet, um das Projekt voranzutreiben. Die erste im Vertrag vorgesehene Fünfjahresperiode sei am 1. Mai 2004 abgelaufen und die Europäische Kommission habe am 2. Juni 2004 ihren Bericht zu den Ergebnissen des Programms vorgelegt. Zur Bilanz des Berichts und den Auswirkungen in oder auf Deutschland hat die Fraktion 31 Fragen zum "Aufbau eines europäischen Rechtsraums in Zivilsachen und Strafsachen" gestellt, 21 Fragen zur "Gestaltung einer europäischen Staatsanwaltschaft", zu "Eurojust" und "Europol", zehn Fragen zur "Gestaltung biometrischer Merkmale", 21 Fragen zum "Visa-Informationssystem (VIS)" sowie 17 Fragen zum "Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II)".
Zum Aufbau eines europäischen Rechtsraumes will die FDP unter anderem wissen, ob die Bundesregierung bei den bisherigen Aufbauschritten die Rechtsordnungen und Rechtstraditionen der einzelnen Mitgliedstaaten als hinreichend betrachtet und wie sie dies begründet. Im Weiteren soll sie unter anderem ihre Position zum Vorschlag der EU-Kommission darlegen, das Recht auf einen kostenlosen Pflichtverteidiger bereits in einem Frühstadium des Ermittlungsverfahrens auszuweiten. Beim Fragenkomplex "Europäische Staatsanwalt - Eurojust - Europol" interessieren sich die Liberalen für die Aufgaben, die eine europäische Staatsanwaltschaft nach Ansicht der Bundesregierung wahrnehmen soll, und welche Stellen beispielsweise für die europäische Staatsanwaltschaft weisungsbefugt sein sollen. Bei dem Komplex "Biometrische Merkmale" soll die Bundesregierung ihre Vorschläge zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Aufnahme biometrischer Daten in die Pässe aller EU-Bürger darlegen. Weiter soll erläutert werden, wie EU-Überlegungen zu einem europäisches Zentralregister über ausgestellte Pässe und andere Reisedokumente zu bewerten sind und wie sich das Verbot einer Referenzdatei in Deutschland damit vereinbaren lässt.
Beim Komplex "Visa-Informationssystem soll über Umfang, Kategorien, Zweckbestimmung Datenzugang und weitere Kriterien informiert werden. Gefragt wird auch nach der Position der Regierung zu Überlegungen der EU-Kommission, eine gemeinsame Visumstelle einzurichten. Zum Schengener Informationssystem SIS II wollen die Liberalen schließlich wissen, wie die Bundesregierung das Vorgehen bewertet, dass bereits 2003 eine öffentliche Ausschreibung zur Hard- und Softwareentwicklung von SIS II eingeleitet wurde, ohne gleichzeitig notwendige rechtliche Grundlagen für die vorgesehene Funktion zu schaffen. Beurteilt werden soll schließlich auch die Absicht, einen Online-Zugang zu SIS II für Nachrichtendienste, Kfz-Zulassungsstellen sowie nichtstaatliche Stellen wie Kreditinstitute und Fluggesellschaften zu ermöglichen.