Überprüfung des Reformbedarfs im Pflichtteilsrechts thematisiert
Berlin: (hib/BOB) Welche verfassungsrechtliche Beurteilung die Bundesregierung zur Frage vertritt, ob es Gesetze gebieten, nahen Familienangehörigen auch gegen den Willen des Erblassers eine Mindestbeteiligung am Nachlass einzuräumen, will die FDP in einer Kleinen Anfrage ( 15/3768) wissen. Die Liberalen thematisieren damit, ob die vermeintlich natürliche Erwartung der Eltern, Kinder und des Ehegatten auf einen Anteil am Nachlass zeitgemäß ist und in der Bevölkerung akzeptiert wird. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Berücksichtigung nach Meinung der Regierung der Versorgungsgedanke, der familiäre Solidargedanke sowie Aspekte der Wirtschaftsgemeinschaft - auch im Hinblick auf deren jeweilige Wandlung in der Gesellschaft der letzten Jahrzehnte - im geltenden Pflichtteilsrecht finden. Welche Ansicht die Regierung hinsichtlich einer Streichung des Pflichtteilsrechts der Eltern vertritt, wollen die Fragesteller auch in Erfahrung bringen. Wie die Regierung die Einführung einer Pflichtteilsentziehung in Fällen der gänzlichen Zerrüttung der Beziehungen zwischen Berechtigten und dem Erblasser beurteilt, will die FDP ebenso wissen. Sie fragt in diesem Zusammenhang auch danach, welche Voraussetzungen die Regierung für eine solche Entziehung als notwendig ansieht.