Angleichung von Strafrecht für unter 21-Jährige kein "realistisches Ziel"
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hält eine Angleichung der nationalen Strafrechtsordnungen bei der Stellung und Behandlung volljähriger Personen bis 21 Jahren innerhalb der Europäischen Union (EU) "zumindest mittelfristig nicht für ein realistisches Ziel". Darauf weist sie in ihrer Antwort ( 15/3850) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/3376) hin. Die einschlägigen Rechtsvorschriften für Heranwachsende stellten sich in den Mitgliedstaaten der EU sowohl in inhaltlicher Hinsicht als auch in Bezug auf die systematische Lösung sehr unterschiedlich dar. Auf mittlere Sicht sei lediglich eine "sanfte" Angleichung der nationalen Regelungen hinsichtlich der Stellung und Behandlung volljähriger Personen bis 21 Jahren sinnvoll. Eine Möglichkeit dazu biete etwa die Orientierung der nationalen Gesetzgebung an den einschlägigen Empfehlungen des Europarates. Diese lasse den einzelnen Staaten in inhaltlicher und systematischer Hinsicht den gebotenen weiten Umsetzungsspielraum. Derartige Angleichungsbestrebungen hält die Bundesregierung für "durchaus wünschenswert".