Abkommen mit Bulgarien zum Kampf gegen organisierte Kriminalität ratifizieren
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Abkommen mit Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung, insbesondere des Terrorismus und der organisierten Kriminalität ( 15/3880), vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Abkommens vom September 2003 geschaffen werden. Als Schwerpunkte der Zusammenarbeit im Rahmen einer Bekämpfung des organisierten Verbrechens werden Rauschgiftkriminalität, Zuhälterei und Menschenhandel sowie die illegale Schleusung von Personen genannt. In der Gesetzesvorlage wird dargestellt, dass die vereinbarte Zusammenarbeit nach Maßgaben des jeweiligen innerstaatlichen Rechts erfolgt und dabei die Rahmenbedingungen der Kooperation vor allem den Austausch personenbezogener Daten regeln.