Koalition will Frist für die Einnahmen des Entschädigungsfonds setzen
Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen das Entschädigungsgesetz ergänzen und haben dazu einen Gesetzentwurf ( 15/3944) vorgelegt. Aus dem Entschädigungsfonds, einem Sondervermögen des Bundes, werden Entschädigungen vor allem für Enteignungen in der DDR nach 1949 gezahlt. Nach Fraktionsangaben muss bei den Einnahmen des Fonds, unter anderem Zahlungen der Gebietskörperschaften im Falle nicht zurückgegebenen Grund und Bodens, eine Frist gesetzt werden, um dessen Finanzbedarf zu decken und einen höheren Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu vermeiden. Bislang sei im Gesetz keine zeitliche Begrenzung vorgesehen, innerhalb der diese Zahlungen an den Fonds geleistet sein müssen. SPD und Bündnisgrüne wollen nun gesetzlich vorgeben, dass die Forderungen des Entschädigungsfonds innerhalb von fünf Jahren, nachdem eine Entscheidung über Entschädigung oder Schadensersatz getroffen wurde, spätestens aber bis zum Jahresende 2009, beglichen werden müssen. Die Fraktionen versprechen sich davon eine Entlastung des Bundeshaushalts.
Das Entschädigungsgesetz regelt die Art und Höhe von Entschädigungsansprüchen für Vermögensverluste, die aufgrund der deutschen Teilung nach 1949 entstanden sind. Auch die Ausgleichsleistungen für Vermögensverluste zwischen 1945 und 1949 richten sich im Wesentlichen nach dem Entschädigungsgesetz.