Wirtschafts- und Buchprüfer unabhängig beaufsichtigen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer) unter eine vom Berufsstand unabhängige Aufsicht stellen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht über Abschlussprüfer in der Wirtschaftsprüferordnung ( 15/3983) vorgelegt. Allerdings sollen die gewachsenen Strukturen der Selbstverwaltung durch die Wirtschaftsprüferkammer nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden. Vorgesehen ist im Einzelnen, unterhalb der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und oberhalb der Wirtschaftsprüferkammer ein Gremium zu schaffen, dessen Kern im jetzigen, künftig aber entbehrlichen Qualitätskontrollbeirat zu finden sei. Diese "Abschlussprüferaufsichtskommission" soll die öffentliche, fachbezogene Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer wahrnehmen. Durch die personelle und inhaltliche Erweiterung des jetzigen Qualitätskontrollbeirates, der bislang schon berufsstandsunabhängig war, soll die Aufsichtskommission das Weisungsrecht über die Wirtschaftsprüferkammer erhalten, wenn diese Verwaltungsaufgaben gegenüber den Personen wahrnimmt, welche Abschlussprüfungen abnehmen.
Die Kommission soll zugleich die Qualitätskontrolle überwachen, heißt es in dem Entwurf. Sie soll aus mindestens sechs und höchstens zehn ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen, die in den letzten fünf Jahren vor der Ernennung nicht persönliche Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer gewesen sein dürfen. Sie sollen in den Bereichen Rechnungslegung, Finanzwesen, Wissenschaft oder Rechtsprechung tätig sein und vom Bundeswirtschaftsministerium für vier Jahre ernannt werden. Gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer sollen sie unabhängig und nicht weisungsgebunden sein. Die Kommission soll prüfen, ob die Wirtschaftsprüferkammer ihre in mittelbarer Staatsverwaltung stehenden Aufgaben gegenüber den Abschlussprüfern "geeignet, ordnungsgemäß und verhältnismäßig" wahrnimmt. Gleichzeitig soll die Wirtschaftsprüferkammer verpflichtet werden, relevante Vorgänge vorzulegen. Die Kosten der Abschlussprüferaufsichtskommission soll die Wirtschaftsprüferkammer tragen. Vorgesehen ist überdies, das Verfahren zur Benennung eines Prüfers für Qualitätskontrolle transparent und unabhängig zu gestallten, von diesem eine Unabhängigkeitsbestätigung zu verlangen und eine spezielle Fortbildungspflicht über die Qualitätssicherung einzuführen.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf, sie stimme zwei der drei Änderungsvorschläge der Länderkammer zu und wolle den dritten prüfen. Unter anderem hatte der Bundesrat gefordert, die Abschlussprüferaufsichtskommission dürfe keine Aufgaben übernehmen, die im Sparkassen- und Genossenschaftswesen Aufsichtskompetenzen der Länder berühren.