Regierung: Hörscreenings für Neugeborene als GKV-Leistung einführen
Berlin: (hib/THB) Die Bundesregierung will sich weiterhin beim Gemeinsamen Bundesausschuss dafür einsetzen, dass Hörscreenings für Neugeborene in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 15/3926) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/3855) mit. Die Union hatte bemängelt, dass in Deutschland eine Hörschädigung bei Kindern häufig zu spät erkannt werde. Bis zu einem Alter von drei Jahren müsse diese aber diagnostiziert und behandelt werden, damit sie noch effektiv therapierbar sei. Die Regierung erklärt dazu, zwei Studien belegten diesen Zusammenhang. Danach solle durch eine Früherkennung bereits in den ersten Lebenstagen des Neugeborenen ermittelt werden, ob eine Hörschädigung vorliegt, damit eine Therapie ab Ende des sechsten Lebensmonats beginnen könne. Nach Regierungsangaben empfehlen beide Studien, ein "universelles Neugeborenen-Hörscreeningprogramm" als Leistung in die GKV aufzunehmen. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses stehe aber bisher noch aus, so die Regierung.