Im Bundestag notiert: Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung stimmt Änderungsvorschlägen des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze ( 15/3784) überwiegend nicht zu. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Regierung ( 15/3984) hervor. Der Bundesrat hatte unter anderem gefordert, die Leistungen für Asylbewerber, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten oder deren Aufenthaltserlaubnis verlängert wird, nicht zu erhöhen. Die Erhöhung trage nicht zur Integration bei und könne einen gegenteiligen Effekt haben, wenn als Folge davon die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit abgelehnt wird, so die Länderkammer. Dem Entwurf zufolge soll dieser Personenkreis von Anfang an Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe in vollem Umfang enthalten. Die Regierung lehnt den Änderungswunsch mit dem Einwand ab, dies würde die Einführung einer "ungewollten Systemwidrigkeit" bedeuten.