Regierung: Gemeinsames Melde- und Personalstandswesen nicht zielführend
Berlin: (hib/WOL) Eine Zusammenlegung von Personalstandsregister und Melderegister hält die Bundesregierung nicht für "zielführend", weil beide Rechtsgebiete sich erheblich unterscheiden und zudem unterschiedliche Aufgaben und Ziele verfolgen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/3927) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/3858). Weiter heißt es, die Fragesteller seien von der Annahme ausgegangen, die von Standesämtern und Meldebehörden erhobenen und gespeicherten Daten seien in erheblichem Umfang identisch. Das treffe aber nicht zu. Deshalb könnten durch eine Zusammenlegung beider Rechtsgebiete sowie durch eine engere Verzahnung der Personenstands- und Melderegister auch keine Vereinfachungen erzielt werden. Für die Beurkundung des Personenstandes sei vielmehr der Ort von Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod maßgebend, während melderechtliche Erhebungen am jeweiligen Wohnort einer Person erfolgen. Den Zugang zu Personenstandsbüchern gebe es wegen der besonderen Sensibilität beurkundeter Daten für andere Behörden nur, wenn sie die Angaben zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.
Die Registrierung der Bevölkerung im Meldewesen erfüllt laut Antwort die Aufgabe, in einem sich zunehmend zu einer Informationsgesellschaft entwickelnden Gemeinwesen die Basis für eine systematische Organisation vieler gesellschaftlicher Funktion zu bilden. Zur Vereinfachung verwaltungstechnischer Aufgaben wird dargelegt, künftig solle es aber Standesämtern möglich sein, anderen Behörden Auskünfte und Personenstandsurkunden auf elektronischem Weg schnell und einfach zu übermitteln. Ein "Online-Zugriff" auf die Personenstandsregister scheide aber aus Gründen des Datenschutzes aus. Auch künftig bedürfe es der Prüfung durch den Standesbeamten, welchen Behörden er bestimmte Personenstandsdaten zugänglich mache. Zur Reduzierung der bisher jährlich 2 Millionen Euro für notwendige schriftliche Mitteilungen an Meldeämter wird dargelegt, unter Verzicht auf die Papierform könne dies künftig auch durch kompatible Datentauschformate elektronisch erfolgen, weshalb die Papierform dann nicht mehr in jedem Fall erforderlich sei.