Zur Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt Stellung nehmen
Berlin: (hib/VOM) Die künftige berufliche Ersteingliederung und Wiedereingliederung von gesundheitlich beeinträchtigten und behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt beschäftigt die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/4101). Sie verweist darauf, dass die allgemeine Arbeitslosenquote im vergangenen Jahr zwar 10,4 Prozent, die Arbeitslosenquote Schwerbehinderter jedoch 17 Prozent betragen habe. Dies sei ein dramatischer Anstieg gegenüber 2002, als die Arbeitslosenquote der Schwerbehinderten noch bei 14,5 Prozent gelegen habe.
Im Einzelnen soll die Regierung sagen, in welcher Größenordnung die Bundesagentur für Arbeit Mittel für die berufliche Erst- und Wiedereingliederung behinderter Menschen für 2005 und die fünf Folgejahre plant. Die Abgeordneten wollen wissen, wie viel Geld die Bundesagentur für Pflichtleistungen bei den Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen bislang benötigt hat und von welchem Mittelbedarf die Regierung dafür bis zum Jahr 2010 ausgeht. Gefragt wird ferner, woran es liegt, dass trotz der höheren Haushaltsmittel die Zahl der durch die Bundesagentur erteilten Genehmigungen für Angebote von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken rückläufig ist. Die Regierung soll sagen, ob die institutionelle Förderung für Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke sowie Werkstätten für behinderte Menschen auch künftig erhalten bleiben wird und welchen Stellenwert sie der wohnortnahen im Gegensatz zur internatsgebundenen Rehabilitation beimisst. Schließlich soll die Regierung die Wirksamkeit der Servicestellen für Rehabilitation beurteilen und sagen, was sie unternehmen will, um die Arbeit dieser Servicestellen effektiver zu gestalten.