hib-Meldung
283/2004
Datum: 19.11.2004
heute im Bundestag - 19.11.2004
Regierung gibt keine Bewertung des Caroline-Urteils ab
15/4210) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4079) zu den Auswirkungen des so genannten
Caroline-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte auf die Pressefreiheit und das Presserecht in
Deutschland heißt es, die künftige Rechtssprechung der
deutschen Gerichte werde zeigen, inwieweit sich dieses Urteil auf
die Auslegung des deutschen Rechts auswirken wird. Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte
Deutschland mit Urteil vom 24. Juni dieses Jahres wegen
mangelhaften gesetzlichen Schutzes der Privatsphäre in den
Medien verurteilt. Prinzessin Caroline von Monaco hatte wegen der
unerlaubten Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos in mehreren
deutschen Illustrierten geklagt. Das Gericht habe ausgeführt,
so die Liberalen in ihrer Anfrage, das Recht auf Meinungsfreiheit
müsse in einem ausgewogenen Verhältnis zum Grundrecht auf
Schutz des Privatlebens stehen. Die Straßburger Richter
hätten damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von
1999 widersprochen, in dem lediglich wegen des besonderen
Schutzbedürfnisses von Kindern die Veröffentlichung
derjenigen Fotos als unzulässig gerügt worden war, die
Caroline von Monaco mit ihren Kindern zeigten. Die Bundesrepublik
ist nach Angaben der Regierung an die Urteile des Gerichtshofs, die
in Rechtssachen gegen Deutschland ergehen, gebunden. Die Gerichte
seien verpflichtet, ein Urteil des Gerichtshofs, das einen von
ihnen bereits entschiedenen Fall betrifft, zu berücksichtigen,
wenn sie erneut über den Gegenstand entscheiden und das Urteil
ohne materiellen Gesetzesverstoß befolgen können. Wenn
vergleichbare Fälle zu entscheiden seien, müssten die
Gerichte die Europäische Menschenrechtskonvention als
geltendes Recht anwenden und Entscheidungen des Gerichtshofs
berücksichtigen. Die Regierung teilt ferner mit, sie habe sich
am 1. September dagegen entschieden, die Große Kammer des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anzurufen
und beschlossen, zunächst die Auswirkungen des Urteils auf die
Praxis der Fachgerichte in Deutschland abzuwarten. Ausschlaggebend
dafür sei gewesen, dass das Urteil die kritische
Berichterstattung über Politiker oder politische Skandale und
damit den investigativen Journalismus nicht behindern werde. Die
Entscheidung betreffe Bilder, die von Prominenten ohne
öffentliches Amt jenseits ihrer eigentlichen Tätigkeit im
privaten Umfeld und ohne deren Einwilligung entstanden seien.
Politiker würden ausdrücklich von dem Urteil ausgenommen,
sodass sie auch künftig mit kritischer Berichterstattung
über ihre Amtsführung und unter Umständen auch
über ihr Privatleben rechnen müssten. Auch das
Bundesverfassungsgericht habe es für "gut vertretbar"
gehalten, zunächst abzuwarten, wie sich die Entscheidung auf
die Praxis der Fachgerichte auswirkt und ob Kollisionen mit der
verfassungsrechtlichen Garantie der Pressefreiheit entstehen.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht es nach eigener
Darstellung nicht als ihre Aufgabe an, Urteile internationaler oder
nationaler Gerichte zu bewerten. In ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_283/06