Union will Auskunft über die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung
Berlin: (hib/JOH) Die aktuelle Situation der betrieblichen Altersversorgung hat die CDU/CSU-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 15/4197) gemacht. Der flächendeckende Ausbau einer ergänzenden kapitalgedeckten Altersversorgung neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente sei in Deutschland dringend erforderlich. Die Verbreitung der mit der Rentenreform 2001 neu geschaffenen Möglichkeiten, unter anderem zum Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altervorsorge, ist nach Ansicht der Union bislang weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Das im Sommer 2004 von der Bundesregierung verabschiedete Alterseinkünftegesetz habe zwar zu Änderungen geführt, es bleibe aber dabei, dass die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge häufig nicht nur durch steuerliche Belastungen, sondern auch durch Belastungen mit Sozialversicherungsbeiträgen erschwert würden, kritisiert die Fraktion in ihrer Anfrage. Die Abgeordneten wollen daher Auskunft über die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und die Verteilung der Aufwendungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Bundesregierung soll auch sagen, ob in dieser Wahlperiode gesetzliche Neuregelungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung geplant sind. Des Weiteren interessiert die Fragesteller, wie die Regierung den Zusammenhang zwischen betrieblicher Altersversorgung und Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung einschätzt und ob sie in diesem Bereich Handlungsbedarf sieht. Sie wollen außerdem Auskunft über mögliche noch bestehende Hemmnisse und Probleme bei der betrieblichen Altersversorgung.