Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten ratifizieren
Berlin: (hib/BOB) Ein am 29. Mai 2000 gezeichnetes Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) enthält - neben einer Reihe von formellen Erleichterungen für Rechtshilfeersuchen - insbesondere Vorschriften zu den modernen Ermittlungsmethoden. Die Bundesregierung hat jetzt dazu Gesetzentwürfe ( 15/4232, 15/4233) vorgelegt. Sie erklärt, erforderlich seien der Entwurf eines Vertragsgesetzes und eines getrennten Umsetzungsgesetzes, das einzelne Maßnahmen des Rechtshilfeübereinkommens durch Ergänzungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in das deutsche Recht umsetzt.
Nach Auffassung der Regierung seien mit der Abschaffung der Grenzkontrollen infolge der Schengener Übereinkommen und der steten Zunahme der Personen-, Güter- und Kapitalverkehrs innerhalb der Union habe auch die Kriminalität neue Betätigungsfelder besetzen können. Den Polizei- und Justizbehörden hätten daher neue rechtliche Instrumente an die Hand gegeben werden müssen, um die sich zunehmend international organisierende Kriminalität effektiv auch über Staatengrenzen hinweg verfolgen zu können.
Ein zusätzlich am 16. Oktober 2001 in Luxemburg unterzeichnetes Protokoll, das den Angaben der Regierung zufolge den Bedürfnis grenzüberschreitender strafrechtlicher Ermittlungen im Banken- und Finanzsektor Rechnung trägt, soll als Vertragsgesetzt verabschiedet werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Ratifikations-Gesetzentwurf ( 15/4230) vorgelegt. Der Regierung weist darauf hin, dass im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen bereits vollständig im deutschen Recht enthalten seien. Der Bundesrat verlangt, dass alle drei genannten Gesetze nur mit seiner Zustimmung verabschiedet werden darf. Die Regierung ist nicht dieser Auffassung.