Gesetzentwurf zum Biopatentrecht mit breiter Mehrheit angenommen
Berlin: (hib/BOB) Der Rechtsausschuss hat am Mittwochvormittag den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen ( 15/1709) mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die FDP stimmte gegen den Entwurf. Er soll am Freitag, 3. Dezember, abschließend im
Plenum beraten werden. Mit ihm soll eine europäische Richtlinie von Juli 1998 in das deutsche Recht umgesetzt werden.
Das Ziel der europäischen Richtlinie ist es, gemeinschaftsweit harmonisierte Regelungen für die Patentierung von Innovationen auf dem Gebiet der belebten Natur festzuschreiben. Dadurch solle verhindert werden, dass sich Praxis und Rechtsprechung auf diesem Gebiet innerhalb der Gemeinschaft auseinander entwickeln. Ziel sei es auch, eindeutige Vorschriften zu den Patentierungsverboten im Zusammenhang mit biotechnologischen Erfindungen in das Patentgesetz aufzunehmen. Die SPD sprach von einem "guten Gesetz". Man habe einige wichtige Eckpunkte gesetzt, beispielsweise die Einschränkung der Überprivilegierung bei der Reichweite des Stoffschutzes. Seit nunmehr 16 Jahren würde über dieses Gesetz diskutiert; mit der gefundenen Einigung sei es an der Zeit, es zu verabschieden. Die CDU/CSU betonte, man sei sich im Ergebnis einig. Es sei gut, dass eine Entscheidung im Parlament falle. Der lange Prozess der Unsicherheit würde damit beendet. Dies sei vor allem für die Industrie gut. Bündnis 90/Die Grünen erklärten, "die Zeit, die wir gebraucht haben, mussten wir uns nehmen". Nun sei es wichtig, auf europäischer Ebene die notwendigen Patentänderungen vorzunehmen.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss einen Antrag ( 15/2657) von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen an. In ihm heißt es, eine moderne Patentgesetzgebung sei wichtig für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland. Die Bundesregierung sei aber aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für die erforderliche Verbesserungen und Präzisierungen der Biopatentrichtlinie einzusetzen. Sie möge den Grundgedanken des Patentrechts entsprechend für einen fairen Interessenausgleich sorgen. Die parlamentarische Opposition stimmte gegen die Initiative. Einen Antrag der CDU/CSU ( 15/1024), in dem kritisiert wurde, die bestehende Rechtunsicherheit hätte negative wirtschaftliche Konsequenzen für die betroffenen Forschungs- und Entwicklungsbereiche sowie Industriezweige, lehnte der Ausschuss mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab.
Die FDP betonte, man sei "nicht zufrieden" mit dem Entwurf. Die Mehrheit im Bundestag sei auf dem Wege, Deutschland in Europa "forschungspolitisch zu isolieren". Ein Antrag der Liberalen ( 15/1219), der forderte, die Richtlinie der Europäischen Union "eins zu eins" in nationales Recht umzusetzen, scheiterte an der Mehrheit der übrigen Fraktionen. Ebenso erging es einem Änderungsantrag der Freien Demokraten, der zum Ziel hatte, die Formulierung im Patentgesetz abzuändern in "die Nutzung biologischen Materials zum Zwecke der Züchtung, Entdeckung und Entwicklung einer neuen Pflanzensorte ab dem Zeitpunkt, von dem an das biologische Material vom Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht werden kann".