Straßenverbindung im östlichen Dreiländereck gesetzlich regeln
Berlin: (hib/SAS) Eine grenzüberschreitende Straßenverbindung, die das in Sachsen gelegene Zittau mit der polnischen Stadt Bogutynia/Reichenau und dem tschechischen Hràdek nad Nisou/Grottau verbindet, ist Gegenstand eines von Deutschland unterzeichneten trilateralen Vertrages. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 15/4467) vorgelegt, mit dem der Vertrag in nationales Recht umgesetzt wird. Dabei stellt sie Polen 13 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen die Gesamtkosten für den Bau der Straße, der polnische Anteil an den Kosten für die Grenzbrücke über die Lausitzer Neiße sowie der Bau und Ausbau der notwendigen Anbindung an das polnische Straßennetz pauschal abgegolten werden sollen. Zudem trägt die Bundesrepublik die Kosten für den Bau und Erhalt der Grenzabfertigungsanlagen an dem Grenzübergang im Raum Zittau sowie die Ausgaben für den Bau des Teils der Grenzbrücke über die Lausitzer Neiße, der sich auf deutschem Hoheitsgebiet befindet. Nach Auffassung der Regierung kommt dem grenzüberschreitenden Straßenbauprojekt eine große symbolische Bedeutung für das zusammenwachsende Europa zu. Sie verspricht sich von dem Straßenbauprojekt einen Entwicklungsschub für die Euroregion Neiße, da die drei Städte so an das weiträumige Fernstraßennetz angebunden werden.