Gründe für Kennzeichnungspflicht bei Fermentationsprodukten erfragt
Berlin: (hib/SAS) Die FDP-Fraktion stellt erneut die von der Bundesregierung gewünschte Kennzeichnungspflicht bei Fermentationsprodukten von gentechnisch veränderten Mikroorganismen auf den Prüfstand. In ihrer Kleinen Anfrage ( 15/4444) bezieht sie sich auf eine frühere Anfrage zu diesem Thema, auf die ihr die Bundesregierung geantwortet habe, dass gemäß EU-Recht lediglich solche Lebens- und Futtermittel zu kennzeichnen seien, die "aus" einem gentechnisch veränderten Organismus herstellt worden sind, aber nicht solche, die "mit" einem solchen Organismus herstellt worden sind. Daraus schlussfolgert die FDP, dass die Anwesenheit von Mikroorganismen im Endprodukt keine Rolle spiele. Sie erkundigt sich deshalb nach dem Grund, warum die Regierung sich bei der EU in Brüssel dafür eingesetzt habe, dass Lebens- und Futtermittel, in denen gentechnisch veränderte Mikroorganismen nicht im Endprodukt enthalten sind, trotzdem in die Kennzeichnungspflicht nach EU-Recht einbezogen werden sollten. Auch soll sie sagen, welche Kosten sie für die Überwachung und Verfolgung der Kennzeichnungspflicht veranschlage, bis wann mit einer EU-einheitlichen Regelung zu rechnen sei und welcher Anteil an Lebens- und Futtermitteln ihrer Einschätzung nach entsprechend gekennzeichnet werden müssten.