Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe
Berlin: (hib/BOB) Eine positive Nachricht konnte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Mittwochnachmittag
vor dem Menschenrechtsausschuss vermelden: Der Weg für die
Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der
Vereinten Nationen (UN) sei frei. Bund und Länder hätten
sich geeinigt. Das im Zusatzprotokoll vorgesehene unabhängige
innerstaatliche Gremium werde aus vier Experten bestehen. Diese
hätten den Auftrag, all jene Einrichtungen
regelmäßig und ohne Einschränkung zu besuchen, in
denen Menschen die Freiheit entzogen würde. Davon betroffen
seien insbesondere Haftanstalten, Einrichtungen zur geschlossenen
Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, Abschiebezentren, aber
auch psychiatrische Anstalten und Pflegeeinrichtungen. Zypries
konnte außerdem vermelden, dass sich die Koalitionsfraktionen
über die Umsetzung von vier Richtlinien der Europäischen
Union zur Anti-Diskriminierung verständigt hätten. Es
werde ein einheitliches Gesetz zur Umsetzung der Rechtsbereiche
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht geben. Der
Benachteiligungsschutz für Soldaten sei einem gesonderten
Gesetz vorbehalten. Zur UN-Kinderrechtskonvention konnte die
Ministerin dagegen keinen neuen Sachstand verzeichnen. Die Mehrheit
der Bundesländer votiere nach wie vor dagegen. Aus dem
Ausschuss wurde sie ermuntert, doch noch Mal in diese Richtung
einen Vorstoß zu unternehmen. Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz seien dem Vernehmen nach bereit, über
Änderungen ihrer Position nachzudenken.