Im Bundestag notiert: Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung fest, dass ihr Gesetzentwurf zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts ( 16/916, siehe hib-Nr. 77 vom 14. März) nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Sie wendet sich damit in ihrer Gegenäußerung ( 16/955) gegen die von der Länderkammer in ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf geäußerten Auffassung.