Der Bundestag hat am 15. Dezember drei Finanzgesetze verabschiedet, die die öffentlichen Haushalte in den kommenden Jahren entlasten sollen. Einstimmig befürwortete das Gremium den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Abschaffung der seit 1996 ausgezahlten Eigenheimzulage für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Ebenfalls einstimmig nahm das Parlament den Gesetzentwurf der Koalition zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen an. Gleichzeitig nahm das Plenum mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung an.
Die Eigenheimzulage erhält noch für den achtjährigen Förderzeitraum, wer bis Jahresende einen Bauantrag stellt oder einen Kaufvertrag abschließt. Der Finanzausschuss legte sich in seiner Beratung darauf fest, dass die Übertragung nicht ausgeschöpfter Zulagen auf ein Folgeobjekt ab 2006 nicht mehr möglich sein soll. Wer also etwa nach vier Jahren sein Haus verkauft, umzieht und am neuen Wohnort wieder ein Haus kauft, kann für die verbleibenden vier Förderjahre nicht mehr die Zulage beanspruchen.
Die Abschaffung der Subvention für Eigenhausbau, die seit Jahren von Rot-Grün gefordert wurde und damals keine Zustimmung der Union fand, soll zu jährlich steigenden Mehreinnahmen von 223 Millionen Euro im Jahr 2006 bis 5,89 Milliarden Euro im Jahr 2013 führen.
Weitere Mehreinnahmen soll die beschlossene Einschränkung der Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen bringen, und zwar 550 Millionen Euro 2006, 1,62 Milliarden Euro 2007 und jeweils knapp 2,14 Milliarden Euro in den Jahren 2008 bis 2010. Künftig können bei Modellen wie den Medienfonds, bei Schiffsbeteiligungen, New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds Verluste aus der Beteiligung nur mit späteren positiven Einkünften aus derselben Quelle verrechnet werden. Private Equity Fonds und Venture Capital Fonds sind von dieser Rechtsänderung ausgenommen. Bauträgergestaltungen fallen nur dann darunter, wenn der Bauträger neben dem Verkauf oder der Sanierung noch weitere Leistungen wie Finanzierung oder Rechtsberatung erbringt.
Mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm entfällt ab 2006 die Steuerfreiheit von betrieblichen Abfindungen sowie von Übergangsgeldern und -beihilfen. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass es bei der jetzigen Regelung bleibt, wenn die Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen und Entlassungen noch in diesem Jahr abgeschlossen wurden, die Gelder aber erst 2006 oder 2007 ausgezahlt werden. Für die Übergangsbeihilfen von Zeitsoldaten gilt die bisherige Steuerfreiheit, wenn der Dienst vor 2006 angetreten wurde und die Beihilfen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis vor 2009 gezahlt werden.
Nicht mehr steuerfrei sind künftig Beihilfen des Arbeitgebers bei Heirat und Geburt eines Kindes. Die Möglichkeit, Mietwohngebäude degressiv abzuschreiben, entfällt für Neufälle. Für diese gilt ab 2006 der lineare Abschreibungssatz von zwei Prozent. Es entfällt auch der Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben; eine Absetzung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bleibt weiterhin möglich. Ein Antrag der Bündnisgrünen im Ausschuss, den Sonderausgabenabzug weiterhin zuzulassen, scheiterte. Dieses Gesetz soll zu steigenden Mehreinnahmen von 35 Millionen Euro im nächsten Jahr bis hin zu 1,23 Millionen Euro im Jahr 2010 führen.
Die Steueränderungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates. Er wird sich mit den Vorlagen am 21. Dezember befassen.