Finanzen. Die FDP-Fraktion will die Pflicht, Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abzugeben, abschaffen. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ( 16/849) vorgelegt. Im Umsatzsteuergesetz sei das Kalendervierteljahr als Voranmeldungszeitraum vorgesehen, so die Fraktion. Nach Ablauf dieses Vierteljahres müsse der Unternehmer Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Von diesem Grundsatz weiche das Gesetz ab, wenn die Umsatzsteuerschuld für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6.136 Euro beträgt. In diesen Fällen müssten die Voranmeldungen monatlich eingereicht werden. Laut FDP kann dies dazu führen, dass bereits Unternehmen mit Umsätzen von weniger als 50.000 Euro monatliche Voranmeldungen abgeben müssen. Für Unternehmen und Finanzverwaltung bedeute dies höheren Aufwand, so die Fraktion. Um Mittelständler zu entlasten, will sie den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum abschaffen. Die Regelung, wonach bei hohen Überschüssen der Unternehmer im Vorjahr der Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum gewählt werden kann, solle jedoch erhalten bleiben. Das Gesetz solle am 1. Januar 2007 in Kraft treten, wobei die Steuereinnahmen der Monate Oktober und November 2006 nach dem Willen der Fraktion noch dieses Jahr anzumelden seien.