Bundestagsnachrichten. Ein Untersuchungsausschuss soll Klarheit schaffen über geheimdienstliche Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Einen entsprechenden Einsetzungsantrag ( 16/990) von 163 Oppositionsabgeordneten hat der Bundestag am 31. März an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen. Dieser soll prüfen, ob der Untersuchungsauftrag verfassungskonform ist.
Konkret geht es dabei nach Ansicht der Koalition um eine Abgrenzungsfrage zwischen Artikel 44 des Grundgesetzes, der in Absatz 1 die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen regelt, und Artikel 45 a. Darin werden in Absatz 2 dem Verteidigungsausschuss die Rechte eines Untersuchungsausschusses eingeräumt. Weiter heißt es in Absatz 3 ausdrücklich: "Artikel 44 Abs. 1 findet auf dem Gebiet der Verteidigung keine Anwendung." Nach erfolgter Klärung will das Parlament am 7. April die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beschließen.
Der Untersuchungsauftrag listet vier Themenkomplexe auf. So soll der Ausschuss Aufschluss bringen zu CIA-Flügen und Gefängnissen, zum Entführungsfall El Masri, zur Vernehmung von Gefangenen im Ausland durch Angehörige deutscher Sicherheitsbehörden und zum Einsatz des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Bagdad. Schließlich soll auch die politische Verantwortung geklärt werden. Nach dem Willen der Antragsteller sollen dem Ausschuss sieben ordentliche Mitglieder (CDU/CSU und SPD je zwei, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen je eines) und ebenso viele stellvertretende Mitglieder angehören.