Haushalt. Das Bundesministerium der Justiz soll im Jahr 2007 über etwa 453,22 Millionen Euro an Ausgaben verfügen können. Das bedeutet einen Anstieg gegenüber diesem Jahr um 12,1 Millionen Euro. Die Personalausgaben werden laut Regierungsentwurf um circa 3,25 Millionen Euro auf etwa 336,64 Millionen Euro klettern. Einen noch stärkeren Sprung machen die Verwaltungsausgaben: Betrugen sie in diesem Jahr noch ungefähr 69,98 Millionen Euro, so werden sie 2007 circa 81,78 Millionen Euro ausmachen.
Etwa 20,46 Millionen Euro hat die Regierung an Zuweisungen und Zuschüssen (2006: 19,87 Millionen Euro) und etwa 14,35 Millionen Euro (17,87 Millionen Euro) an Investitionen vorgesehen. Die Einnahmen des Etats beziffert die Regierung auf 328,74 Millionen Euro, das ist ungefähr die gleiche Summe wie in diesem Jahr. Der Löwenanteil daraus soll aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben mit circa 328,35 Millionen Euro kommen.
Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) soll in ihrem Hause über 52,95 Millionen Euro verfügen können. Das bedeutet einen Anstieg gegenüber 2006 um 4,78 Millionen Euro. Hatte der Personaletat in diesem Jahr noch einen leichten Rückgang hinzunehmen, so soll er im nächsten Jahr um knapp eine dreiviertel Million Euro steigen auf dann 36,53 Million Euro. Die Verwaltungsausgaben betragen nach dem Vorschlag der Regierung knapp 14,28 Millionen Euro (knapp 3,33 Millionen Euro mehr als im diesen Jahr); für Investitionen sollen nach den Vorstellungen der Regierung fast 2,02 Millionen Euro (knapp 1,29 Millionen Euro) bereit stehen. An Einnahmen sind knapp 25,08 Millionen Euro (25,77 Millionen Euro) eingeplant. Allein bei den Einnahmen aus Veröffentlichungen rechnet die Regierung mit 15,88 Millionen Euro.
Weitere Bundeseinrichtungen schlagen auf der Ausgabenseite folgendermaßen zu Buche: Das Deutsche Patent- und Markenamt in München mit 170,12 Millionen Euro (165,59 Millionen Euro). Der Anstieg wird hauptsächlich mit dem IT-Projekt "Elektronische Schutzrechtsakte" begründet, mit dem eine elektronische Aktenführung und -bearbeitung in allen Schutzrechtsbereichen verwirklicht werden soll. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Karlsruhe) soll mit 46,64 Millionen Euro (46,12 Millionen Euro) zu Buche ausgeben können. Die Regierung plant die Höhe der Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe mit 300.000 Euro genau so ein wie dieses Jahr. Für den Bundesgerichtshof sind nach dem Entwurf 26,97 Millionen Euro (etwa 26,76 Millionen Euro) vorgesehen, für das Bundesverwaltungsgericht 13,44 Millionen Euro (13,68 Millionen Euro). Für das Patent- und Markenamt sind Einnahmen in Höhe von 258,69 Millionen Euro veranschlagt.