Petitionen. Studenten, die zu Hause wohnen, sollen mit Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, finanziell gleichgestellt werden. Dafür hat sich der Petitionssausschuss eingesetzt und die entsprechende Eingabe am 6. September einvernehmlich an die Bundesregierung "zur Erwägung" überwiesen und den Fraktionen des Bundestages "zur Kenntnis" gegeben.
Der Petent kritisiert, dass seine Mutter als Empfängerin von Arbeitslosengeld II (Alg II) nur ein Drittel der Mietkosten erstattet bekomme, er selbst aber gleichzeitig nur eine verminderte Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalte, da er zu Hause wohne. Die vom Ausschuss eingeholte Stellungnahme der Bundesregierung bestätigte den Sachverhalt. Einer Empfängerin von Alg II, die zusammen mit ihren volljährigen Kindern wohne, würden die Kosten der Unterkunft zu einem Drittel erstattet. Im Rahmen des BAföG erhalte der bei seiner Mutter lebende Sohn einen Wohnkostenzuschuss in Höhe von pauschal 44 Euro. Über das Wohngeld könne für den Sohn ein weiterer Zuschuss zum restlichen Teil der Miete beantragt werden, nicht dagegen die volle Erstattung. Auf Grund des Zuschusscharakters des Wohngeldes bleibe hinsichtlich des Mietanteils des studierenden Sohnes regelmäßig eine Restbelastung übrig, die aus dem Alg II zu tragen sei. Das BAföG sei ein Massenleistungsgesetz, bei dem grundsätzlich von Pauschalregelungen Gebrauch gemacht werden dürfe. Die Forderung nach einer finanziellen Gleichstellung mit Studierenden, die nicht bei den Eltern wohnen, sei nicht begründet, da nicht vergleichbare Sachverhalte vermengt würden.
Auch wenn ein "verfassungsrechtliches Gleichbehandlungserfordernis" nicht bestehe, ergibt sich nach Ansicht der Mitglieder des Petitionsausschusses daraus eine "unbefriedigende Rechtslage". Deshalb sei eine Überarbeitung und Anpassung der Gesetze "dringend erforderlich".