Als Konsequenz aus den Skandalen um vergammeltes Fleisch nimmt das Gesetz Behörden nun in die Pflicht. Sie sollen künftig die Namen von Firmen oder Produkten zu veröffentlichen, die mit verdorbenen Lebensmitteln handeln. Das lag bislang im Ermessen der Behörden. Die Herstellernamen dürfen auch dann genannt werden, wenn die Erzeugnisse nicht mehr auf dem Markt oder bei den Verbrauchern vorhanden sind. Bisher durften die Namen der Betrüger nicht veröffentlicht werden, wenn die Ware bereits verkauft war. Zudem haben die Verbraucher jetzt auch einen Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht.
Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf (CSU) sieht durch die Gammelfleischfälle der vergangenen Wochen und Monate das Vertrauen der Verbraucher schwer erschüttert. Es müsse nun alles getan werden, dieses nachhaltig wieder herzustellen. Dabei müssten der Bund, die Länder und die Wirtschaft eng zusammenarbeiten.
Schnappauf sprach sich für öffentliche Rückrufaktionen von Lebensmitteln aus. Was in anderen Branchen selbstverständlich sei, sollte auch in der Lebensmittelbranche möglich sein. "Es müssen Namen genannt werden", sagte er und forderte seine Länderkollegen auf, ein Signal zu senden: "Wer ekliges Zeug verkauft, muss an den Pranger gestellt werden!" Damit schaffe man Vertrauen beim Verbraucher, so Schnappauf. Das vorliegende Gesetz, so räumte er ein, erfülle nicht alle Erwartungen, könne aber dennoch ein Türöffner für den modernen Verbraucherschutz in Deutschland sein. Er wisse, dass die Regelungen optimiert und fortgeschrieben werden müssen. Dies sei jedoch kein Grund das Gesetz durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses auf die lange Bank zu schieben. Seine rheinland-pfälzische Amtskollegin Margit Conrad (SPD) forderte ebenfalls, dem vorliegenden Gesetz zuzustimmen. "Besser spät als nie", sagte sie und kritisierte das lang andauernde Hickhack im Gesetzgebungsverfahren. Die jetzt vorgesehenen Regelungen seien durchaus zielführend. So sei es nicht nur gelungen, die Verbraucherrechte zu stärken, sondern man habe auch die Informationsrechte der Behörden gegenüber Verbrauchern erweitert. Die Möglichkeit Namen zu nennen sei ein wichtiger Baustein im Kampf gegen "Schwarze Schafe" in der Branche. Zweimal, so der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauck (SPD), sei das Gesetz im Bundesrat gescheitert - der dritte Anlauf führe nun endlich zum Erfolg. Was die rot-grüne Bundesregierung nicht geschafft habe, gelinge nun der Großen Koalition, sagte Hauck, der allerdings auch viel Kritik übte. So sei das Gesetz viel zu bürokratisch, lasse Abwägungsregelungen bei der Informationspflicht weiter bestehen und leide unter der zu geringen Länderbeteiligung. Dennoch, so Hauck, werde Baden Württemberg zustimmen, wenn auch mit Bauchschmerzen.
Für eine schnellstmögliche Verabschiedung des Gesetzes sprach sich Nordrhein-Westfalens Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg (CDU) aus. Nach fünfjähriger Diskussion sei nun keine Zeit mehr zu verlieren. Insbesondere die Möglichkeit der öffentlichen Nennung von Produzenten, auch wenn deren Ware nicht mehr im Verkehr ist, sei ein wirklicher Fortschritt, mit dem man Kriminellen das Handwerk erschweren könne.
Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) sieht mit dem Gesetz einen Meilenstein - hin zum mündigen Verbraucher. Seit 2001 habe man über das Gesetz diskutiert, dessen große Bedeutung die Ereignisse der vergangenen Wochen mehr als deutlich aufzeigten.
Das neue Verbraucherinformationsgesetz trage zu einer deutlich verbesserten Information der Öffentlichkeit bei. Insbesondere die Namensnennung sei ein präventiver Beitrag zu mehr Lebensmittelsicherheit in Deutschland. "Nichts scheuen die Dunkelmänner in dieser Szene mehr als das helle Licht der Öffentlichkeit", so Seehofer. Auch im internationalen Maßstab, seien ihm keine so weitgehenden Regelungen bekannt. Das Gesetz sei eine überfällige Antwort auf die Anforderungen in einer modernen Wissensgesellschaft. Wenig Verständnis, so der CSU-Politiker, habe er für die immer wieder aufkommende Kritik an Teilen der Regelung. In einer rechtsstaatlichen Ordnung müsse man auch die Regeln der Verhältnismäßigkeit beachten. So müsse ein betroffenes Unternehmen vor einer Verurteilung angehört werden, es sei denn, es ist Gefahr in Verzug. Seiner Ansicht nach könne auch von ausufernder Bürokratie keine Rede sein. Geht es um den Schutz der Gesundheit, wollen die Menschen einen starken Staat. Daher würde die Regelung nicht als Bürokratie empfunden, sondern als "Dienstleistung des Staates gegenüber den Menschen".