Schwarz-Rot-Gold ist die älteste Fahne Deutschlands. Ihr Ursprung liegt in der deutschen Einheitsbewegung des 19. Jahrhunderts. Damals trugen die Lützower Freikorps, ein Freiwilligenheer, das in den Befreiungskriegen gegen Napoleon kämpfte, Uniformen mit schwarzen Jacken, roten Samtaufschlägen und goldenen Knöpfen.
Nachdem sieben Studenten, die bei den Freikorps gedient hatten, im Juni 1815 zusammen mit anderen national gesinnten Studenten die Jenaer Burschenschaft gegründet hatten, wählten sie Schwarz-Rot-Gold zu ihren Farben. Ihre Fahne wurde zum Symbol der Republik: Sie schwangen sie auf dem Wartburgfest 1817, aber auch auf dem Hambacher Fest im Jahr 1832, als 30.000 Teilnehmer für die Errichtung eines deutschen Nationalstaats demonstrierten.
1848/49 erklärte die erste deutsche Volksvertretung, die Frankfurter Nationalversammlung, Schwarz-Rot-Gold zur Nationalflagge. Später wurde sie die Fahne der Weimarer Republik.
Mit Bismarck und der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 wurden die Farben durch Schwarz-Weiß-Rot ersetzt: Schwarz-Weiß stand für Preußen, Rot-Weiß für die Hansestädte. Diese Fahne wurde 1871 Nationalflagge des Deutschen Reiches. Die Nationalsozialisten machten Schwarz-Weiß-Rot 1935 zu den Reichsfarben, als Flagge ließen sie jedoch nur noch die Hakenkreuzfahne zu.
Die beiden deutschen Staaten entschieden sich nach Ende des Zweiten Weltkrieges wieder für Schwarz-Rot-Gold. In der Bundesrepublik wurden die Farben mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 zur Staatsflagge gekürt. In der sowjetischen Besatzungszone wurden sie bereits seit dem 18. Mai 1948 wieder verwendet.
1959 ergänzte die DDR-Führung sie um ein Emblem in der Mitte, bestehend aus Hammer und Zirkel und einem Ährenkranz. Eine gültige Fahne für ganz Deutschland gab es damit bis zur Wiedervereinigung nicht mehr.