Petitionen. Für eine Überprüfung der steuerlichen Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen bei gemeinnützigen Vereinen hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 25. Oktober einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesfinanzministerium (BMF) "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
In der Petition wird auf ein Schreiben des BMF an die obersten Finanzbehörden der Länder Bezug genommen. Danach dürfen bei kulturellen Betätigungen lediglich Spenden an Vereine, nicht aber Mitgliedsbeiträge steuerlich abgezogen werden. Kulturelle Betätigungen dienen laut der Definition des BMF in erster Linie der Freizeitgestaltung der Mitglieder und machen diesen auch geltwerte Vorteile zugänglich. Die Petenten kritisieren, dass diese Regelung kontraproduktiv für das bürgerliche Engagement vor allem im Kulturbereich sei.
Das BMF stellte in seiner vom Ausschuss eingeholten Stellungnahme klar, dass Fördervereine ihren Mitgliedern oft verbilligte Eintrittskarten oder andere Vorteile verschaffen würden. Es zieht daraus den Schluss, dass die Mitgliedsbeiträge der eigenen Freizeitgestaltung dienen würden und deshalb insgesamt steuerlich nicht abziehbar seien. Hingegen sei die Gewährung reiner Annehmlichkeiten - wie zum Beispiel eine Weihnachtsfeier nur für Mitglieder - unschädlich für die Abzugsmöglichkeit der Beiträge.