Ernährung und Landwirtschaft. Experten weisen den Regeln der "guten fachlichen Praxis" beim Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) eine hohe Bedeutung zu. Dies wurde während einer öffentlichen Anhörung am 25. Oktober im Ernährungsausschuss deutlich. Hauptstreitpunkt waren Regelungen zum Mindestabstand zwischen GVO-Feldern und Feldern mit gentechnisch nicht veränderten Pflanzen sowie die sich durch eventuelle Auskreuzung ergebenden Haftungsregelungen.
Die Gentechnikindustrie, so forderte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), müsse sich klaren Regelungen unterwerfen. Ziel dieser Regelungen müsse es sein, die Kontamination nicht nur zu begrenzen, sondern zu vermeiden. Nur so könne man die Wahlfreiheit für Verbraucher und Produzenten garantieren. Dazu benötige man klare Haftungsregelungen ebenso wie eine Verdreifachung des Mindestabstandes von 150 Metern. Der Deutsche Bauernbund (DBB) hat ebenfalls große Probleme mit dem GVO-Anbau. Es gebe wirtschaftliche, rechtliche und auch ethisch-moralische Bedenken. Neben dem zu erwartenden Arbeitsplatzabbau und den unklaren Haftungsregelungen bereite die "Einflussnahme auf die Schöpfung" Sorgen.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) steht der Grünen Gentechnik hingegen "neutral" gegenüber. Die Frage, ob man Gentechnik wolle oder nicht stelle sich nicht mehr, da sie längst ein wichtiger Faktor in der Landwirtschaft sei. Es gehe nun um die Art und Weise des Miteinanders. Greenpeace hingegen forderte den Stopp der Freisetzung genveränderter Pflanzen. Die Bio-Branche boome und schaffe im Gegensatz zur Agro-Gentechnik Arbeitsplätze. Der vorgeschlagene Abstand von 150 Metern zwischen den Feldern sei dazu allerdings ungeeignet. Damit, so Greenpeace, komme es garantiert zu Kontaminationen.
Jens A. Katzek, Geschäftsführer der Bio Mitteldeutschland GmbH, meinte, Gentechnik-Gegner würden Probleme "aufblähen", um die Grüne Gentechnik in Misskredit zu bringen anstatt auf ein gleichberechtigtes Nebeneinader hinzuarbeiten. In diesem Zusammenhang kritisierte Katzek auch den Mindestabstand von 150 Metern als unrealistisch.